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   VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95   

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VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 (https://dejure.org/1995,1341)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 (https://dejure.org/1995,1341)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 12 TG 2342/95 (https://dejure.org/1995,1341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 AuslG, § 97 AuslG, § 100 AuslG
    (Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer - Schädlichkeit von Unterbrechungen; Wirkungen eines allgemeinen Abschiebungsstopps nach AuslG 1990 § 54; Ermessen der obersten Landesbehörde für den Erlaß; Einvernehmen des Bundesministeriums ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung des § 100 Ausländergesetz (AuslG); Allgemeiner Abschiebungsstopp; Ermessen der obersten Landesbehörde bei Erlass eines Abschiebungsstopps; Abschiebungsstopp für Kurden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 298
  • NVwZ 1995, 67
  • DVBl 1995, 1310 (Ls.)
  • DVBl 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93

    Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Anordnungen nach § 54 AuslG erlangen Verbindlichkeit nicht erst durch eine gleichmäßige Anwendung in der Verwaltungspraxis wie ermessenssteuernde Richtlinien (betr. § 32 AuslG VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -).

    An die Klarheit des Wortlauts eines Ländererlasses und des Einvernehmens des Bundesministeriums des Innern dürfen angesichts des rechtssatzähnlichen Charakters der allgemeinen Aussetzungsregelungen (zu § 32 AuslG ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, demnächst EZAR 015 Nr. 5) keine allzu geringen Anforderungen gestellt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Der gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Ablehnung der Aufenthaltsbefugnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) gerichtete Rechtsschutzantrag ist unzulässig, weil mit dem angegriffenen Bescheid in kein Aufenthaltsrecht oder Bleiberecht des Antragstellers eingegriffen wurde, dessen Wiederherstellung er mit dem Stoppantrag erreichen könnte (vgl. dazu grundlegend Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 14.02.1991 - 13 TH 2280/90 -, EZAR 622 Nr. 9 = InfAuslR 1991, 272; ebenso zB VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/89 -, EZAR 622 Nr. 13; OVG Hamburg, 04.06.1991 - Bs V 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1992 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21 = InfAuslR 1994, 138).

    Wenn der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kein vorläufiges Bleiberecht nach § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG auslöst, liegt in der Regel ein Anordnungsgrund nicht vor, weil der Ausländer in diesem Fall nach der gesetzgeberischen Konzeption von der endgültigen Entscheidung über den Genehmigungsantrag das Bundesgebiet verlassen soll (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18 = AuAS 1993, 28; OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21 = InfAuslR 1994, 138).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Das OVG Schleswig-Holstein verneint zwar in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 26. April 1995 (4 L 18/95) als einziges Berufungsgericht eine inländische Fluchtalternative.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1990 - 2 S 1939/88

    Kommunalabgaben: Auslegung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Bei der Annahme derartiger gegen die Abschiebung sprechender Gründe ist den obersten Landesbehörden ein weites Ermessen eingeräumt, das gerichtlich allenfalls auf Willkür oder andere verfassungsrechtliche Bedenken hin nachzuprüfen ist (betreffend § 32 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400; Hess. VGH, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94 - Jannasch, VBlBW 1991, 45; zu weitgehend Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 291: "...letztlich unbegrenzter Entscheidungsspielraum").
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde nach AuslG 1990 § 32

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Bei der Annahme derartiger gegen die Abschiebung sprechender Gründe ist den obersten Landesbehörden ein weites Ermessen eingeräumt, das gerichtlich allenfalls auf Willkür oder andere verfassungsrechtliche Bedenken hin nachzuprüfen ist (betreffend § 32 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400; Hess. VGH, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94 - Jannasch, VBlBW 1991, 45; zu weitgehend Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 291: "...letztlich unbegrenzter Entscheidungsspielraum").
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Es ist in Rechtsprechung Literatur inzwischen anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Gesetzgeber die Verwaltung zur Konkretisierung des Gesetzesbefehls ermächtigen darf (vgl. etwa BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 -, BVerfGE 80, 257; BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.62 -, BVerwGE 72, 301; Gerhardt, NJW 1989, 2233, Hilf, NVwZ 1989, 401; Sellner, NVwZ 1986, 616).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/91

    Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung der obersten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Bei der Annahme derartiger gegen die Abschiebung sprechender Gründe ist den obersten Landesbehörden ein weites Ermessen eingeräumt, das gerichtlich allenfalls auf Willkür oder andere verfassungsrechtliche Bedenken hin nachzuprüfen ist (betreffend § 32 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400; Hess. VGH, 20.09.1994 - 13 TG 2354/94 - Jannasch, VBlBW 1991, 45; zu weitgehend Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 291: "...letztlich unbegrenzter Entscheidungsspielraum").
  • VGH Hessen, 17.03.1995 - 12 TH 3451/94
    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Handelte es sich danach bei den Erlassen des Hessischen Innenministeriums vom 13. Dezember 1994, 13. Januar 1995 und 24. Februar 1995 nicht eindeutig um Anordnungen nach § 54 AuslG und ist in den Erklärungen des Bundesministeriums des Innern vom 12. Dezember 1994, 12. Januar 1995 und 23. Februar 1995 nicht ein Einvernehmen im Sinne des § 54 Satz 2 AuslG zu sehen, widerspricht dieses Ergebnis zumindest teilweise der Entscheidung des beschließenden Senats vom 17. März 1995 in dem Verfahren 12 TH 3451/94; dort hatte der Senat nämlich in einer Hilfserwägung zu der Auffassung geneigt, das Bundesministerium des Innern habe seine Zustimmung zu einem hessischen Erlaß bis Mitte März 1995 erklärt.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Es ist in Rechtsprechung Literatur inzwischen anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Gesetzgeber die Verwaltung zur Konkretisierung des Gesetzesbefehls ermächtigen darf (vgl. etwa BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 -, BVerfGE 80, 257; BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.62 -, BVerwGE 72, 301; Gerhardt, NJW 1989, 2233, Hilf, NVwZ 1989, 401; Sellner, NVwZ 1986, 616).
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
    Wenn der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kein vorläufiges Bleiberecht nach § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG auslöst, liegt in der Regel ein Anordnungsgrund nicht vor, weil der Ausländer in diesem Fall nach der gesetzgeberischen Konzeption von der endgültigen Entscheidung über den Genehmigungsantrag das Bundesgebiet verlassen soll (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18 = AuAS 1993, 28; OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21 = InfAuslR 1994, 138).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1993 - A 16 S 1294/93

    Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine nach

  • VGH Bayern, 09.05.1994 - 24 CE 93.32801
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

  • VGH Bayern, 28.10.1994 - 24 BA 94.33471
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 2 L 18/95
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93

    Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine

  • VGH Hessen, 24.04.1995 - 13 TH 2717/94

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 100 Abs 1

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 12 S 2273/93

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 10 TG 1253/91

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1 S 1 Nr 1 - Berechnung der

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

  • VG Leipzig, 17.08.1994 - A 6 K 30498/94
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

  • VGH Bayern, 11.02.1994 - 11 CE 94.30273
  • VGH Hessen, 15.11.1995 - 13 TG 2083/95

    Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80

    Einbezogen in diesen Rechtsmittelausschluß sind somit auch all jene Rechtsstreitigkeiten, mit denen die Aussetzung einer Abschiebung aufgrund einer nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes erlassenen Abschiebungsandrohung erreicht werden soll (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27. Juli 1995 - 12 TG 2342/95 - NVwZ-Beil.

    Die vom Antragsteller durch den Antrag auf Erteilung einer Duldung bzw. einer Aufenthaltsbefugnis letztlich angestrebte Aussetzung der Abschiebung berührt so unmittelbar die Durchsetzung seiner mit Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 17. November 1993 begründeten Ausreisepflicht, daß sie hinsichtlich des Rechtsmittelausschlusses nicht anders behandelt werden kann als Streitigkeiten um den asylverfahrensrechtlichen Grundverwaltungsakt und die darauf beruhenden Vollstreckungsmaßnahmen, wie eine Abschiebungsandrohung (Hess. VGH, Beschluß vom 27. Juli 1995, a.a.O.).

    Etwas anderes mag dann gelten, wenn eine Ausländerbehörde den Antrag eines abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ablehnend beschieden, diesen Bescheid mit einer eigenen Abschiebungsandrohung gemäß § 50 Abs. 1 AuslG versehen hat und der Ausländer sodann gegen den Vollzug einer solchen auf den Vorschriften des Ausländergesetzes beruhenden Abschiebungsandrohung einstweiligen Rechtsschutz begehrt (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluß vom 27. Juli 1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27. Juli 1995 - 13 S 3358/94 -).

  • VGH Hessen, 18.06.2019 - 9 B 1165/19

    Langjährige Vornahme der Täuschung eines Asylbewerbers über die Identität als

    Der beschließende Senat hält insoweit an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass dies aus der vom Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgten Intention der Beschleunigung von Asylverfahren folgt, weil Aussetzung der Abschiebung und Duldung so unmittelbar die Durchsetzung der Ausreisepflicht berühren, dass sie hinsichtlich des Rechtsmittelausschlusses nicht anders betrachtet werden können als der asylverfahrensgesetzliche Grundverwaltungsakt und darauf beruhende Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abschiebungsandrohung (zuletzt Entscheidung des Senats vom 27.11.2018 - 9 B 2180/18 - grundlegend Beschluss vom 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, juris Rn. 16 ; and.
  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

    Soweit zur Begründung der Gegenmeinung auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.Juli 1995 (Hess. VGH, Beschluss v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 - juris Rdnr. 16 ) verwiesen wird, ist anzumerken, dass diese zum einen nur Satz 2 der amtlichen Begründung in den Blick genommen hat und zum anderen vor der grundlegenden Entscheidung des BVerwG vom 25. September 1997 (1 C 6/97, a.a.O.) getroffen wurde und sich daher mit den dort angeführten Argumenten (noch) nicht hat befassen können.
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Wenn die oberste Landesbehörde mit bindender Wirkung für die nachgeordneten Behörden die "Vorläufigen Anwendungshinweise" zum Ausländergesetz generell als Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen wollte, spricht vieles dafür, dass hierzu - im Hinblick auf die rechtsnormgleichen Wirkungen gegenüber den rechtsunterworfenen Bürgern - eine Veröffentlichung erforderlich ist (siehe ähnlich zu Erlassen nach § 32 AuslG OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5 und zu Abschiebungstopps nach § 54 AuslG Hess. VGH, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, EZAR 046 Nr. 5).
  • VGH Hessen, 18.02.1997 - 10 UE 459/96

    Erfolglose Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen das Land auf

    Allein der Erlass einer Anordnung der obersten Landesbehörde lässt durch Ausfüllung eines Tatbestandsmerkmals die Rechtsgrundlage für die Erteilung (und Verlängerung) von Aufenthaltsbefugnissen somit erstmalig entstehen und entfaltet dadurch ähnliche Wirkungen wie ein Rechtssatz, in dem die normativen Voraussetzungen für ein nachfolgendes Verwaltungshandeln erst geschaffen werden (vgl. zum gleichlautenden § 32 Satz 2 AuslG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 1993 - 11 S 1451/91 -, NVwZ 1994, 400 : "Die behördliche Anordnung ist Teil der Anspruchsnorm des § 32 AuslG ..."; siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; sowie zum inhaltsgleichen § 54 Satz 2 AuslG: Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 12 TG 2342/95 -, NVwZ 1995, Beilage 5, 67 = DVBl. 1996, 212 = InfAuslR 1996, 116 = EZAR 046 Nr. 5).
  • VGH Hessen, 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97

    Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug

    Wie der Senat bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 15. November 1995 - 13 TG 2083/95 -, NVwZ-Beilage 1996, 21, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte bzw. anderer Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs steht (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 27. Juli 1995 - 12 TG 2342/95 -, NVwZ-Beilage 1995, 67; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4. Februar 1994 - A 16 S 2038/93 -, VBlBW 1994, 456 und vom 19. Juli 1995 - A 13 S 415/95 - Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 22. April 1994 - Bs IV 235/93 - und vom 13. Juli 1994 - Bs IV 95/94 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 11 B 11351/94 -, DVBl. 1994, 1423 L. und vom 15. Februar 1995 - 10 B 13170/94 -), ausgeführt hat, greift der Ausschluß der Beschwerde gemäß § 80 AsylVfG auch dann ein, wenn ein Ausländer, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, durch Beantragung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels und einen darauf gestützten Antrag nach § 123 VwGO der Sache nach die Aussetzung einer nach dem Asylverfahrensgesetz erlassenen Abschiebungsandrohung erstrebt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    Selbst wenn man nämlich (- ungeachtet des Umstands, dass sich die Ziff. 4 des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 24.11.2000 nur als Erklärung der "Innenministerkonferenz", also der Innenminister und -senatoren der Bundesländer darstellt, während z.B. in Ziff. 2 die "Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes" ausdrücklich erwähnt werden -) zumindest das Stillschweigen des Bundesministers des Innern, der bei der Konferenz anwesend war, als Einvernehmen im Sinne von § 54 Abs. 2 AuslG ansehen könnte, würde sich dies allenfalls auf die unter Ziff. 4 des genannten Innenministerkonferenz-Beschlusses vereinbarte Erteilung von Duldungen für Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo bis 31.3.2001 beziehen, für den jenseits liegenden aktuellen Entscheidungszeitpunkt hingegen nicht mehr gelten und damit einen Erlass nach § 54 Abs. 1 AuslG mangels Einvernehmens objektiv rechtswidrig machen (vgl. HessVGH, Urt. v. 17.3.1995 - 12 TH 3451/94 -, Juris zur Rechtswidrigkeit bei Fehlen eines erforderlichen Einvernehmens; vgl. zum Erfordernis des Einvernehmens nach Ablauf von sechs Monaten bei unveränderter Sachlage auch bei nicht nahtlosem Anknüpfen weiterer Erlasse an einen auf sechs Monate befristeten ersten Erlass nach § 54 AuslG: HessVGH, Beschl. v. 27.7.1995 - 12 TG 2342/95 -, InfAuslR 1996, 116 sowie m.w.N. zur entspr. Literaturstimmen GK-AuslR, RdNr. 132 zu § 54 AuslG und Hailbronner, AuslR, RdNrn. 4 bis 6 zu § 54 AuslG).
  • OVG Bremen, 28.01.2000 - 1 B 406/99

    D (A), Altfallregelung, Libanesen, Erlasslage, Auslegung,

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  • VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für

    Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen.
  • VGH Hessen, 02.10.1995 - 12 UE 352/95

    Versagungsgrund der Einreise ohne Visum nach AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 1 im Falle

    Insbesondere verschafft ihm das noch anhängige Petitionsverfahren kein gesetzliches Aufenthalts- oder Bleiberecht (vgl. Hess. VGH, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 - VG Darmstadt, 09.05.1994 - 7 G 618/94 -, insoweit bestätigt durch Hess. VGH, 15.08.1994 - 12 TG 2081/94 -) und verfügt er über keine Duldung; von seiner Abschiebung wird nur seit langem aus verschiedenen Gründen tatsächlich abgesehen.
  • VG Karlsruhe, 18.11.2022 - 19 K 3710/22

    Abschiebung eines Ausländers, der unter das geplante "Chancenaufenthaltsrecht"

  • VG Darmstadt, 09.09.2003 - 7 E 2815/00

    Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98
  • VG Frankfurt/Main, 03.04.1997 - 11 G 1441/96
  • VG Berlin, 21.11.1997 - 35 A 2412.97

    Duldung eines Bosniers im Bundesgebiet bis zur ausdrücklichen Zustimmung der

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